„Dieser englische Garten hat unendlich viel Anmutiges. Der Garten besteht aus Wiesen, Rasenflecken, Fountainen, Teichen, großen Weihern, abgerissenen kleinen Wäldchen …“
(Reisebericht des Erbprinzen Friedrich Karl von Schwarzburg-Rudolstadt im Mai 1775. Er besuchte den Park zu Bendeleben etwa 10 Jahre nach dessen Vollendung.)
Übersichtskarte Schlosspark Bendeleben
© blattwerk bremen
Eine stattliche vierreihige Lindenallee gewährte früher Ausblicke bis nach Bad Frankenhausen.
Nach dem Bau des Neuen Schlosses bildete dieses Gebäude das Ende der Sichtachse. Die Reste der überalterten Allee wurden nach 1960 gerodet.
(Foto vor 1945)
Der vor Ihnen liegende Park ist eines der ersten Zeugnisse des Übergangs vom Barock- zum Landschaftsgarten in Deutschland. Im Jahr 2015 wurde sein 250-jähriges Jubiläum gefeiert.
Geheimrat Freiherr Johann Jacob von Uckermann (1718–1781) und seine Ehefrau ließen 1765 das baufällige Bendelebener Rittergut abreißen, um die herrschaftlichen Gebäude des Gutshofs im barocken Stil zu errichten. In diesem Zusammenhang wurde auch, anstelle des ursprünglichen Hirschgartens, der 21 Hektar große Schlosspark angelegt. Dieser stellt eine frühe Form des Landschaftsgartens dar, bei dem noch barocke Gestaltungselemente wie die Lindenallee und das Römische Bad Verwendung fanden.
Vom Neuen Schloss, auf das Sie von hier blicken können, träumte bereits der alte Uckermann. Gebaut hat es im Jahre 1860 ein späterer Besitzer: der Kaufmann Wilhelm von Krause. Sein Sohn Wilhelm Hugo Ernst von Krause ließ in den 1920er Jahren einen Tennisplatz und einen Reitplatz in unmittelbarer Nähe Ihres Standortes errichten.
Neues Schloss, aufgenommen vor 1900
(Fotograf unbekannt).
Reiterin vor der Parkmauer, 1930er Jahre
(Fotograf: Baron von Krause)
Wilhelm Hugo Ernst von Krause ließ einen Tennisplatz
Der Park war Privatbesitz.
Mit einer Erlaubniskarte
Dieses noch heute erhaltene Sandstein-Wasserbecken grenzte an den Tennisplatz.
Die nachgepflanzte vierreihige Lindenallee.
Aufnahme vom Neuen Schloss aus dem Jahr 2012
(Fotografin: R. Stein)