28.01.2021

Umweltministerium fördert nachhaltige Regionalentwicklung in den Nationalen Naturlandschaften mit 2,7 Millionen Euro

Gemeinden und Gemeindeverbände, die innerhalb der acht Nationalen Naturlandschaften Thüringens liegen, können erstmalig Projektskizzen für eine Förderung nachhaltiger Regionalentwicklung beim Umweltministerium einreichen – die Frist dafür endet am 28. Februar 2021, insgesamt stehen für das laufende Jahr 2, 7 Millionen Euro zur Verfügung.

Dazu erklärt Umweltministerin Siegesmund: „Wir wollen, dass die Gemeinden in den Nationalen Naturlandschaften selbst Projekte entwickeln und umsetzen, die für eine nachhaltige Regionalentwicklung wichtig sind. Das können Präsentationsräume sein für regionale Produkte, Informationsangebote für Touristen oder auch Umbauten für mehr Barrierefreiheit – die Gemeinden zeigen uns, wie sich vor Ort Naturschutz, Tourismus und Regionalentwicklung in Einklang bringen lassen. Ich bin sicher, dass es dazu in den beiden bestehenden UNESCO-Biosphärenreservaten sowie in unseren Naturparks viele gute und innovative Ideen gibt – diese Regionen haben es mit ihren Naturschätzen verdient.“

Vorausgegangen waren im Jahr 2020 Projekte für eine nachhaltige Regionalentwicklung in der möglichen Biosphärenregion Südharz/Kyffhäuser/Hohe Schrecke. „Die Kreativität der dortigen Kommunen hat unsere Erwartungen weit übertroffen. Insgesamt konnten wir 17 Projekte von 9 Städten und Gemeinden mit gut 900.000 Euro unterstützen“, so Ministerin Siegesmund. Der erfolgreiche Weg in Nordthüringen wurde zum Anlass genommen, um die Förderung der Kommunen auch auf die beiden bestehenden UNESCO-Biosphärenreservate Rhön und Thüringer Wald als weltweite Modellregionen für eine nachhaltige Regionalentwicklung auszudehnen. Daneben sollen auch die Gemeinden in den Naturparks Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale, Thüringer Wald und Eichsfeld-Hainich-Werratal mit dem Nationalpark Hainich gefördert werden. „Jetzt haben die Gemeinden in allen Thüringer Nationalen Naturlandschaften die Gelegenheit, Fördermittel für gute Projekte im Sinne dieser herausragenden Landschaften zu beantragen“, so Ministerin Siegesmund abschließend.

Hintergrund
Weitere Informationen zu den Nationalen Naturlandschaften (NNL) in Thüringen finden Sie unter www.natur.thueringen.de. NNL zeichnen sich durch eine sehr reiche Naturausstattung aus, die auf Grund ihrer hohen Attraktivität auch zahlreiche Erholungssuchende und Touristen anlocken. Insbesondere der regionalökonomischen Wertschöpfung vor Ort kommt neben konkreten Pflege- und Schutzmaßnahmen besondere Bedeutung zu, um zusammen mit den Menschen vor Ort die Entwicklung und den Schutz dieser außergewöhnlichen Landschaften im Einklang miteinander voranzubringen. Zur kooperativen fachlichen Unterstützung stehen vor Ort bereits langjährig kompetente Verwaltungen und ein Träger als Ansprechpartner zur Verfügung.

Alle Gemeinden in den Nationalen Naturlandschaften bekommen jeweils einen spezifischen Projektcall zugesandt, in dem die Modalitäten beschrieben und die jeweiligen konkreten Ansprechpartner benannt werden. So können bis zum 28. Februar durch die Gemeinden in den Nationalen Naturlandschaften zunächst sogenannte Projektskizzen bei den Verwaltungen bzw. den Trägern eingereicht werden Die eingereichten Projektskizzen werden anschließend durch ein jeweils regionales Gremium bewertet, das sich insbesondere aus Vertretern der beteiligten Landkreise zusammensetzen und durch das Umweltministerium eingesetzt wird. Die Gemeinden mit den am besten bewerteten Projektskizzen werden anschließend aufgefordert, einen konkreten Förderantrag bis etwa Ende April beim TMUEN einzureichen. Die Projekte sollen so konzipiert sein, dass deren Umsetzung weitestgehend in 2021 möglich ist. In begründeten Fällen können Projekte darüber hinaus auch bis 2022 oder 2023 gefördert werden.